5 PROMILLE FÜR DEN BÄUERLICHEN NOTSTANDSFONDS

Sie können 5 Promille Ihrer Steuerabgaben direkt dem Bäuerlichen Notstandsfonds zukommen lassen. Dafür genügen die Angabe der Steuernummer des Notstandsfonds (94025800213) und Ihre Unterschrift auf der Steuererklärung.

Das staatliche Finanzgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass jeder/e Steuerzahler/in 5 Promille von der geschuldeten Einkommenssteuer einer Non-Profit Organisation (Onlus) zukommen lassen kann, ohne eine zusätzliche Steuerabgabe zu bezahlen. 

Das heißt, Sie müssen im eigens dafür vorgesehenen Feld in der Einkommenssteuererklärung (CU- Modell 730) unsere Steuernummer 94025800213 angeben und unterschreiben.

Wenn Sie keine Steuererklärung verfassen müssen, können Sie die 5 Promille auch auf der Kopie des Modell CU zuweisen, das Sie von Ihrem Arbeitgeber oder von der INPS erhalten. Sie müssen im eigens dafür vorgesehenen Feld unsere Steuernummer angeben und unterschreiben und in einem geschlossenen Kuvert bei einem Bankinstitut oder Postamt abgeben. Auf dem geschlossenen Kuvert müssen Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Steuernummer und Adresse schreiben und hinzufügen „Wahl für die Zweckbestimmung von 5 Promille der IRPEF“ und das Steuerjahr.