Infos unter www.spenden.bz.it
Steuernummer: 94025800213
Das staatliche Finanzgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass jeder/e Steuerzahler/in (Physische Personen) fünf Promille von der Einkommenssteuer einer ONLUS Vereinigung (Non-Profit-Organisation) zukommen lassen kann.
Der Bäuerliche Notstandsfonds erfüllt die vom Finanzgesetz festgelegten Voraussetzungen und hat sich in einem eigenen Verzeichnis registrieren lassen.
Das heißt, der/die Steuerzahler/in (Physische Person) kann fünf Promille der geschuldeten Einkommenssteuer dem Notstandsfonds zukommen lassen: er/sie schreibt die Steuernummer des Notstandsfonds und setzt seine/ihre Unterschrift in die dafür vorgesehenen Felder auf der Steuererklärung.
Wichtig: Mit dieser Unterschrift ist keine höhere Steuerbelastung für den Steuerzahler/in zu tragen, es wird aber damit der Bäuerliche Notstandsfonds unterstützt.


